Berlin/Bergstraße, 10.09.19 – Die unionsgeführte Koalition in Berlin wird bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen. „Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). In den vergangenen Wochen und Monaten hatte Dr. Meister Gespräche mit der Handwerkskammer und verschiedenen Unternehmen in seinem Wahlkreis geführt, bei der die Bedeutung des Meistertitels ein ganz zentrales Thema war. Der Meisterbrief im deutschen Handwerk liefert nämlich die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. „Ich habe diese Botschaft nach meinen Gesprächen mit den Handwerksbetrieben auch noch einmal in die CDU/CSU-Bundestagsfraktion transportiert“, so Dr. Meister.

Bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, legt die Große Koalition klare, objektive und eindeutige Kriterien an. „Dabei achten wir darauf, dass wir die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten. Unser Ziel ist mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung“, so Dr. Meister.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Anhörung stattgefunden.

Nach Auswertung der Anhörungen ist geplant, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

„Jetzt gilt es, dieses Ergebnis in der Gesetzgebung umzusetzen“, so Dr. Meister. Nach der Diskussion in der Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ am heutigen Dienstag soll nun zügig ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, der dann in die parlamentarischen Beratungen geht. Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.

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