Berlin/Frankfurt, 27. September 2019: Bettina M. Wiesmann MdB: "Ein guter Start für junge Familien darf nicht an unzureichender Betreuung scheitern. Hebammenreformgesetz macht Hebammenausbildung attraktiver - ein weiterer guter Schritt, um bestehende Versorgungslücken schließen."

Am gestrigen Donnerstag wurde in zweiter und dritter Lesung das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Es reformiert den Ausbildungsberuf der Hebamme und setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 um. Ergebnis ist ein duales Studium: eine Hochschulausbildung mit besonders hohem Praxisanteil.

Hierzu die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU), die im Bundestag Mitglied des Familienausschusses und der Kinderkommission ist: "Das Hebammenreformgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Hebammen auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit während der Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Familienstart möglichst gut vorzubereiten, denn die Versorgung von Schwangeren und jungen Familien wird qualitativ verbessert. Darüber hinaus erfährt der Hebammenberuf eine gesellschaftliche und ökonomische Aufwertung. Dadurch wird es attraktiver und lohnender, diesen segenbringenden Berufsweg einzuschlagen."

Auch wenn es noch genügend Kreißsäle gibt: Die Abdeckung mit geburtshilflichen Angeboten dünnt vielerorts seit Jahren aus.

Wiesmann hierzu: "Der Hebammen-Mangel ist für Ballungsräume wie ländliche Regionen gleichermaßen ein Problem. Telefonische Beratung oder digitale Angebote reichen bei einer so sensiblen Aufgabe nicht aus. Hier braucht es schlicht mehr Personal. Mit dem Hebammenreformgesetz schaffen wir die Grundlage für verbesserte Arbeitsbedingungen und ein attraktiveres Berufsbild. In Verbindung mit dem kürzlich verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz, das die Versicherungssitutation von Hebammen verbessert, wollen wir so mehr Personen für den Beruf begeistern und den Familienstart in Deutschland auch in diesem Punkt für alle erleichtern", folgert Wiesmann abschließend.

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