Wetterauer Bundestagsabgeordneter unterstützt Vorstoß des Bundesinnenministeriums

Bislang müssen Asylbewerber, die in ihrem Asylverfahren falsche Angaben machen, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Vorstoß des unionsgeführten Bundesinnenministeriums, hier eine Änderung herbeizuführen, wird jedoch vom SPD-geführten Bundesjustizministerium abgelehnt. Dazu schreibt der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith:

„Es ist niemand vermittelbar, dass Asylbewerber im Asylverfahren ungestraft falsche Angaben über ihr Alter, ihre Identität oder ihre Staatsangehörigkeit machen und damit auch die Gründe für ihr Asylgesuch verschleiern können. Ich halte es für selbstverständlich, dass Menschen, die bei uns Schutz suchen und das Recht auf Asyl beanspruchen, auch die Pflicht haben, wahre Angaben über ihre Person zu machen. Wer Falschangaben macht, um unberechtigt Asyl zu erhalten, muss bestraft werden. Dies ist nicht nur im Interesse aller ehrlichen Asylbewerber, sondern auch deshalb geboten, weil deutsche Staatsbürger, die falsche Angaben machen, auch nicht ungestraft davonkommen. Wer zum Beispiel beim Ausfüllen seines Bafög-Antrags gemogelt hat, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einem Eintrag ins Strafzentralregister rechnen.

Deshalb begrüße ich es, dass das Bundesinnenministerium nach einer Lösung sucht, wie Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konsequent bestraft werden können.

Strafbar ist derzeit nur die Vorlage falscher Papiere, wie z.B. Geburtsurkunde und Pass. Da jedoch eine große Zahl der Asylbewerber keine Identitätspapiere vorlegt, müssen die Entscheider beim Bundesamt für Migration darauf vertrauen können, dass die mündlichen Angaben eines Asylbewerbers richtig sind.

Die im Asylgesetz geregelte Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern - insbesondere hinsichtlich ihrer Identität – macht nur Sinn, wenn sie konsequent eingefordert wird und wenn diejenigen, die sich verweigern oder täuschen, nicht ungeschoren davonkommen.

Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die Feststellung der Identität einer Person auch für die Sicherheit unseres Landes und die Vermeidung von Sozialmissbrauch von großer Bedeutung ist.“

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