Oswin Veith wertet Rentenreform als Erfolg der Großen Koalition

„Die große Koalition hat sich in den letzten Monaten und Wochen keineswegs nur mit sich selbst beschäftigt, wie manche behaupten, sondern hat einige wichtige Reformen auf den Weg gebracht - auch bei der Alterssicherung. Mit dem Rentenpaket, das wir am 8. November im Bundestag verabschiedet haben und das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, wollen wir die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner weiter verbessern“, so der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU).

Mit der Erhöhung der Mütterrente werde ein wichtiges Anliegen der Union umgesetzt. Im Koalitionsvertrag sei mit der SPD ausgehandelt worden, nur Müttern, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, auch das dritte Jahr Erziehungszeit anzurechnen. Jetzt erhielten alle Mütter, unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder, für jedes vor 1992 geborene Kind einen halben Rentenpunkt zusätzlich. Außerdem werde die Mütterrente auf erziehende Väter ausgedehnt. Dies sei ein Fortschritt, was die Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern beträfe, auch wenn es hier noch Handlungsbedarf geben würde.

Auch gebe es Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner, was er sehr begrüße, so Veith. Bisher seien alle, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten, bei der Rente so gestellt worden, als hätten sie nur bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Zurechnungszeit werde jetzt auf die Regelaltersgrenze von 67 Jahren angehoben, so dass Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssten, bei der Berechnung ihrer Rente mit regulär aus dem Arbeitsleben ausscheidenden Rentnern gleichgestellt würden.

Zudem würden Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlastet werden, ohne Einbußen bei ihren Rentenansprüchen hinnehmen zu müssen. Das werde erreicht durch die Anhebung der Grenze für ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge auf ein Monatseinkommen von 1.300 Euro.

Wesentliche Ziele der Rentenreform seien auch die Sicherung der Rente durch die Stabilisierung des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis 2025. Vorgesehen sei, das Rentenniveau vor Steuern bei 48 Prozent zu halten und den Beitragssatz auf maximal 20 Prozent zu begrenzen.

„Für eine gute Absicherung im Alter zu sorgen, ohne die Beitragszahler zur Rentenversicherung übermäßig zu belasten, gehöre zu den wesentlichen Aufgaben des Sozialstaates und sei in Anbetracht der demografischen Entwicklung eine große Herausforderung. Die Union macht es sich nicht leicht, hier tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden. Das mit der SPD vereinbarte Rentenpaket sorgt dafür, dass die Rente bis 2025 gesichert ist. Bis dahin wird die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission Vorschläge für ein Konzept erarbeiten, wie unser Rentensystem auf Dauer finanziert werden kann“, so Veith abschließend.

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