Wetterauer CDU-Bundestagsabgeordneter begrüßt Rückführung des Solidaritätszuschlags für die große Mehrheit der Steuerzahler und plädiert für zeitnahe vollständige Abschaffung.

„Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, soll der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag ab 2021 in einem ersten Schritt für fast alle Steuerzahler abgeschafft werden. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt müssen den Soli rund 90 Prozent der Steuerzahler gar nicht mehr und weitere 6,5 Prozent nur noch teilweise zahlen. Damit werden vor allem die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet. Das ist ein großer Fortschritt. Gleichwohl verfolgt die Union weiterhin das Ziel, den Soli zeitnah ganz abzuschaffen“, so der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU).

„Die Gesetzesvorlage der Koalition sieht vor, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 Euro ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen muss. Liegt das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 151.000 und 221.000 Euro soll der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise wegfallen. Erst ab einer Grenze von ca. 221.000 Euro brutto muss er für eine Übergangszeit weiter in bisheriger Höhe gezahlt werden.

Für Alleinstehende liegt die Grenze für die vollständige Abschaffung bei einem Bruttoeinkommen von rund 73.000 Euro und für die teilweise Abschaffung zwischen 73.000 und 109.000 Euro. Erst ab rund 109.000 Euro brutto muss er übergangsweise noch ganz gezahlt werden.

In dem Gesetzentwurf ist ausdrücklich festgehalten, dass der Soli „in einem ersten Schritt zu Gunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt“ werden soll. Ab 2021 werden somit immerhin rund 33 Millionen steuerpflichte Bürgerinnen und Bürger vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Weitere rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige müssen durch die Milderungszone ebenfalls weniger Steuern zahlen. Die Unionsfraktion dringt darauf, dass die vollständige Abschaffung des Soli möglichst zeitnah erfolgt, was ich voll unterstütze.“

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