Weschnitztal, 28.03.19 – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat für Ende Juni 2019 einen Verhandlungstermin im Verfahren zur Ortsumgehung Mörlenbach angesetzt. „Das ist erfreulich, auch wenn man sich einen solchen Termin bereits wesentlich früher gewünscht hätte“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Zur Erinnerung: Der beklagte Planfeststellungsbeschluss für die Mörlenbacher Ortsumgehung wurde bereits im Januar 2014 erteilt, also vor über fünf Jahren. Der damalige hessische Verkehrsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) hatte den Beschluss glücklicherweise noch vor dem Regierungswechsel in Hessen unterzeichnet. „Ich möchte gar nicht spekulieren, wie sich das Verfahren ansonsten entwickelt hätte“, so Dr. Meister.

Die allermeisten Bürger in Mörlenbach und Umgebung sehnen seit Langem die so wichtige Ortsumgehungsstraße herbei. Bei dem Projekt geht es nicht nur um die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr. Es geht vielmehr auch um die Zukunftsentwicklung von Weschnitztal und Überwald insgesamt.

„Es ist gut, dass der Verhandlungstermin bei Gericht nun bevorsteht. Allerdings muss es in absehbarer Zeit auch zu einer Entscheidung des Gerichts kommen, um zu wissen, wie es bei diesem Straßenbauprojekt weitergeht“, so Dr. Meister.

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