Berlin/Mörlenbach, 18.12.19 – Der BUND Hessen hat beschlossen, das Klageverfahren gegen die Ortsumgehung Mörlenbach nicht fortzuführen. Damit wird das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig. Das Gericht hatte die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mörlenbach im Juli dieses Jahres abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen geltendes Recht verstoße, insbesondere nicht gegen die Regelungen des Naturschutzrechts. Die naturschutzrechtlichen Betroffenheiten seien von der Behörde angemessen ermittelt und bewältigt worden.
„Dass das Klageverfahren nun endgültig beendet ist, ist eine sehr gute Nachricht für die Menschen im Weschnitztal, im Überwald und in der gesamten Region“, freut sich der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU), der sich seit vielen Jahren für die Mörlenbacher Ortsumgehung einsetzt. Dr. Meister wird die Thematik auch weiter begleiten. „Es ist erfreulich, dass Hessen Mobil bereits die Umsetzung der Maßnahme vorbereitet. Jetzt ist endlich absehbar, dass mit dem Bau dieser so wichtigen Umgehungsstraße begonnen werden kann“, so Dr. Meister abschließend

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag