Berlin, 20.05.19 – Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Ferdinand M. Gerlach, im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erläuterte, wird dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht. An der Notfallversorgung sind der ärztliche Bereitschaftsdienst, der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Kliniken beteiligt. Beansprucht werden nach Angaben des Sachverständigenrates insbesondere die Notaufnahmen und der Rettungsdienst. Diese führe zum Teil zu langen Wartezeiten.
„Dass die Notfallversorgung verstärkt in Anspruch genommen wird, zeigt sich auch im Kreis Bergstraße. So ist hier in den vergangenen acht Jahren die Zahl der Rettungsdiensteinsätze um fast 28 Prozent gestiegen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Die Experten im Sachverständigenrat schlagen eine sektorenübergreifende Notfallversorgung vor. So sollten die Bürger künftig rund um die Uhr über eine einheitliche Rufnummer kompetente Ansprechpartner in einer Integrierten Leitstelle (ILS) erreichen. Hier sollten Notrufe und Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenlaufen und die weitere Versorgung koordiniert werden. Viele Patientenfragen lassen sich nach Überzeugung der Experten schon telefonisch klären.
Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen dann dem Konzept zufolge entweder an niedergelassene Ärzte oder in ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) an Kliniken vermittelt werden, das ebenfalls rund um die Uhr erreichbar sein sollte. Je nach Dringlichkeit könnten die Patienten dann ambulant oder stationär weiterbehandelt werden.
Der Rettungsdienst sollte nach Ansicht der Experten als eigenständige Leistung organisiert und finanziert werden. Die sogenannten Vorhaltekosten könnten aus Steuermitteln erbracht, die Betriebskosten durch die Krankenkassen übernommen werden.
Wie Ferdinand Gerlach im Ausschuss sagte, sollten ferner Ärzte im Notfalldienst selbst Arzneimittel abgeben dürfen. Denkbar wäre ein definiertes Sortiment mit Schmerzmitteln und Antibiotika. Dies würde vielen Patienten den teilweise langen Weg zu einer Bereitschaftsapotheke ersparen.
Das Bundesgesundheitsministerium will noch in diesem Sommer einen Gesetzentwurf für eine Reform der Notfallversorgung vorlegen.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag