Berlin, 29.03.19 – Mit der am 15. März 2019 erfolgten Zustimmung des Bundesrates zur Grundgesetzänderung ist der Weg frei für den Digitalpakt Schule. Die Mittel für die Schulen können voraussichtlich noch dieses Jahr fließen.
„Dass wir beim Digitalpakt Schule nach langen Verhandlungen zu einem Abschluss gekommen sind, ist eine gute Nachricht für alle Schüler, für alle Eltern und für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Dr. Michael Meister (CDU).
Mit dem Digitalpakt können Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen erfolgen. Fünf Milliarden Euro vom Bund und weitere 500 Millionen Euro von den Bundesländern bedeuten einen kräftigen Schub für guten Unterricht in Deutschland. „Weil wir als Bund dem Bereich digitale Bildung eine besondere Bedeutung zumessen, übernehmen wir mit einem Finanzierungsanteil von 90 Prozent beim Digitalpakt auch eine besondere Verantwortung“, so Dr. Meister.
Der Digitalpakt wendet sich an alle allgemeinbildenden ebenso wie berufliche Schulen, solche in öffentlicher und privater Trägerschaft, von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II. Wichtig: Im Digitalpakt sind die didaktischen Konzepte der Schulen der Ausgangsunkt für technische Infrastrukturkonzepte, nicht umgekehrt.
Dr. Meister fordert die Akteure in der Region auf, mit den Vorbereitungen für die Antragstellung zu beginnen: „Jetzt ist zügiges Handeln vor Ort gefragt. Die Chancen, die sich mit dem Digitalpakt für die Schulen eröffnen, müssen von den zuständigen Akteuren in den Städten und Kommunen vor Ort in vollem Umfang genutzt werden. Der Ball liegt jetzt bei den Schulträgern.“ Die notwendigen Konzepte für die Beantragung der Mittel können bereits jetzt erarbeitet werden. Wichtig ist, dass bereits laufende und neu zu beantragende Maßnahmen nicht vermischt werden dürfen.
Dr. Meister abschließend: „Wir wollten von Anfang an die Bundesländer mit einem kräftigen Anschub für die Digitalisierung der Schulen in Deutschland unterstützen, ohne aber die Architektur des Grundgesetzes zu verschieben. Das ist jetzt gelungen. Der Bund unterstützt die Bundesländer aus einem gesamtstaatlichen Interesse heraus, wobei die Verantwortung für das Bildungswesen klar in der Zuständigkeit der Bundesländer verbleibt.“ Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite über wesentliche Fragen zum Digitalpakt Schule und wird dieses Angebot im Hinblick auf die Umsetzung in den Bundesländern auch fortlaufend aktualisieren. Die verfügbaren Informationen finden sich unter:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

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