Berlin, 26.06.19 – Die vorgesehene Reform der Grundsteuer, die in dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Bundesland kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen. „Ich fordere das Land Hessen auf, von dieser Öffnungsklausel gleich Gebrauch zu machen und eine schlanke, unbürokratische Regelung auf der Basis physikalischer Parameter – wie etwa Flächenmaße – zu schaffen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Die geplante Grundsteuer-Reform ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. „Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung“, so Dr. Meister. Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.
Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung, die sich für Hessen anbietet, ist dann sofort ab diesem Zeitpunkt möglich.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

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