Berlin, 17. Mai 2019: Aus Anlass der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu „Maßnahmen gegen Homo- und Transfeindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ erklären die CDU-Abgeordneten Melanie Bernstein und Bettina M. Wiesmann (beide Mitglieder im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):

Es ist richtig, das Thema Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf die Tagesordnung zu setzen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gibt es hierfür auch einen klaren Auftrag. Dort heißt es:

"Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind."

Die Abgeordneten führen hierzu aus: „Für die laufende Legislaturperiode bedeutet dies, dass das Verbot geschlechtszuweisender Operationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit, das Verbot von Konversionstherapien und die Reform des Transsexuellengesetzes zügig angegangen werden müssen, um Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität oder Orientierung ein Leben ohne Diskriminierung zu ermöglichen. In seiner jetzigen Form trägt das Gesetz dazu bei, Akzeptanz und gesellschaftliche Anerkennung zu erschweren.“

Die schleswig-holsteinische Abgeordnete Melanie Bernstein sagte dazu am Freitag im Plenum des Deutschen Bundestages: „Transsexualität ist kein psychisches Krankheitsbild. Geschlechtliche Identität sollte auch nicht durch den Staat oder medizinische Gremien bestimmt werden. An erster Stelle muss für uns alle das Selbstbestimmungsrecht des Individuums stehen.“

Ergänzend dazu erklärt die Frankfurter Abgeordnete Bettina M. Wiesmann und zuständige Berichterstatterin im Familienausschuss: „Das fast 40 Jahre alte Transsexuellengesetz muss so verändert werden, dass Menschen mit geschlechtlicher Inkongruenz in Würde und ohne behördliche Bevormundung leben können. Bürokratische Hürden führen bis heute zu unnötigen schweren finanziellen, psychischen und beruflichen Belastungen bei den Betroffenen. Gleichzeitig hat die Gesellschaft das legitime Interesse, dass die Geschlechtszuordnung eindeutig und langfristig ist und ihrerseits andere nicht benachteiligt, z.B. im Leistungssport. Deshalb kann und darf der Staat verlangen, dass die Geschlechtszuordnung in Form einer für das Personenstandsregister validen Form erfolgt; das Bekenntnis zum gewählten Geschlecht muss verbindlich und glaubwürdig sein. Ein guter Ansatz liegt in einer qualifizierten Beratungslösung, die für die Betroffenen verpflichtend sein und sie in ihrer Identitätsfindung über längere Zeit - etwa ein Jahr - begleiten sollte, damit sie selbst für sich Klarheit bekommen und den Prozess bewältigen können. Dafür braucht es keine zwei Gutachter, doch wird auch eine ausschließliche Begleitung durch Peergroups dem Interesse und der Fürsorgepflicht des Staates nicht gerecht. Stattdessen könnten fortgebildete Angehörige der Familienberatungsstellen diese Aufgabe übernehmen.“

Zu geschlechtsbestimmenden medizinischen Eingriffen betont Wiesmann: „In einem Klima der Akzeptanz können auch intersexuelle Kinder heranwachsen, bis sich ihre geschlechtliche Identität entwickelt hat und sie selbst über eventuelle körperliche Anpassungen entscheiden können. Deshalb ist es nötig, Lösungen zu entwickeln, die eine voreilige operative Geschlechtszuweisung verhindern, unter der die Opfer teilweise jahrzehntelang leiden. Wir erwarten hierzu in Kürze einen Gesetzentwurf.“

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