Berlin/Frankfurt am Main, 26. Juni 2019: Am heutigen Nachmittag wurden im Bundestag in erster Lesung zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe in Sachen Organspenden beraten. Die Zahl der Organspender in Deutschland ist extrem niedrig. In Deutschland warten derzeit fast 10.000 Menschen auf ein geeignetes Spenderorgan; jedes Jahr sterben viele von ihnen, die nicht rechtzeitig transplantiert werden können, weil es an einem solchen Spenderorgan fehlt. Die eingebrachten Gesetzesentwürfe verfolgen beide das Ziel, die zuletzt noch einmal zurückgegangene Zahl der Organspender in Deutschland deutlich zu steigern.

Hierzu Bettina M. Wiesmann (CDU), Bundestagsabgeordnete für Frankfurt am Main: "Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschieden, den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Prof. Karl Lauterbach (SPD), der die doppelte Widerspruchslösung vorsieht, miteinzubringen. Die vorgeschlagene Regelung belässt jedem Einzelnen die Entscheidung über die Spende seiner Organe im Falle des Hirntods; niemand wird bedrängt zu spenden, und wer es nicht will, muss seine ablehnende Haltung nicht einmal begründen. Es muss sich auch niemand mit der Frage Organspende aktiv auseinandersetzen, allerdings hat die Nichtbefassung eine andere Rechtsfolge als bisher - im Interesse der vielen, oft jahrelang auf eine Spende wartenden todkranken Menschen.“

"Die Lage in Deutschland ist nicht zufriedenstellend“, führt Wiesmann aus. „Das Potenzial der Bereitschaft zur Organspende wird bislang nicht ausgeschöpft. Aus Erhebungen wissen wir, dass die große Mehrheit der Bundesbürger grundsätzlich bereit sind, ein Organ zu spenden; mehr als die Hälfte von ihnen sind jedoch nicht als Organspender registriert oder besitzen keinen Spenderausweis. In Europa ist Deutschland das Schlusslicht bei den Organspenden. Informations- oder organisatorische Defizite stehen seit Jahren im Mittelpunkt der Bemühungen, bislang aber ohne ausreichenden Erfolg. Deshalb unterstütze ich die Initiative, die eingedenk dieser Erfahrungen einen größeren Schritt geht und eine Regelung will, die bei zwanzig der siebenundzwanzig EU-Partnerländer bereits gilt. Aus genau diesen Ländern mit Widerspruchslösung beziehen wir übrigens einen Teil der Spenderorgane, die uns hierzulande fehlen.“

„Im Februar habe ich das Transplantationszentrum an der Frankfurter Uniklinik besucht und gesehen, wie dringend notwendig Abhilfe ist. Deshalb unterstütze ich die doppelte Widerspruchslösung zusätzlich zur weiteren Optimierung von Information und Organisation der Transplantation“, so Wiesmann abschließend, die im Bundestag den Norden, Osten und Süden Frankfurts vertritt.


Hintergrund: Nach der doppelten Widerspruchslösung gilt jede Person als Organ- oder Gewebespender. Jeder Bundesbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, wird zweimal über den Umstand informiert. Sollte auch nach dem zweiten Mal kein Widerspruch aufkommen, gilt die Person bis zu einem etwaigen, späteren Widerspruch als Spender. Zusätzlich soll ein Register eingeführt werden, in dem diese Entscheidung festgehalten wird. Jeder Bürger kann zu jedem Zeitpunkt seine Entscheidung formlos widerrufen. Sollte keine Entscheidung zu Lebzeiten getroffen worden sein, wird auch die Kenntnis der Angehörigen vom Willen des Verstorbenen berücksichtigt.

In der heutigen Plenardebatte stellten die beiden fraktionsübergreifenden Gruppen ihre Entwürfe vor. Aller Voraussicht nach wird es im Herbst zur Abstimmung über die Gesetzesänderung kommen.

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