Berlin/Frankfurt, 06.2.2019, Bettina M. Wiesmann MdB: „Bundeskabinett bringt gute Regelungen im Abtreibungsrecht auf den Weg. Werbeverbot zum Schutz des Lebens bleibt; Information und Hilfezugang für Frauen in Not werden verbessert; Ärzte erhalten Rechtssicherheit.“

Seit Herbst 2017 wird das Werbeverbot für Abtreibungen debattiert. Auslöser war die Verurteilung einer Frauenärztin, die auf ihrer Homepage laut Urteil unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis geworben hatte. Der Gesetzgeber verbietet das öffentliche Anpreisen sowie die Bereitstellung von Informationen zu Abtreibungen.

Dazu erklärt die Frankfurter Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU): “Das Bundeskabinett hat heute eine Erweiterung des Paragrafen 219a StGB beschlossen. Die Ergänzung sieht vor, dass Ärzte und Krankenhäuser in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weitere Informationen zu diesem Eingriff dürfen sie ausschließlich auf Informationsangebote neutraler Stellen hinweisen. So wird die Bundesärztekammer eine Liste der entsprechenden Ärzte und Krankenhäuser sowie der Abtreibungsmethoden veröffentlichen und monatlich aktualisieren. Dieser Kompromiss mit denjenigen Kräften in der SPD, die für eine völlige Abschaffung des § 219a eintreten, erhält das bewährte Schutzsystem für das werdende Leben, schafft eindeutige Regeln für Ärzte und stellt verlässliche medizinische Informationen für Frauen sicher.”

Wiesmann, die Mitglied im Familienausschuss und der Kinderkommission des Bundestages ist, führt aus: “Auch ungeborene Kinder sind Träger von Grundrechten, deren Recht auf Leben es zu schützen gilt. Dass viele Politiker im linken Spektrum das Selbstbestimmungsrecht der Frauen so viel höher gewichten, zugleich aber mit Vehemenz die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz fordern, kann nur verwundern. Was hilft, ist eine lebensorientierte Beratung, Informations- und Aufklärungsangebote sowie alternative Handlungsoptionen wie die vertrauliche Geburt und auch die umfangreiche Unterstützung, die der Sozialstaat jungen Müttern bietet. Wir sollten nicht ruhen, diese Möglichkeiten noch weiter auszubauen, wo es möglich ist. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es außerordentlich, dass das Bundesgesundheitsministerium die psychischen Auswirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Frauen wissenschaftlich untersuchen lassen wird.

Ich bleibe dabei: Werbung für ärztliche Leistungen zum Abbruch von Schwangerschaften muss verboten bleiben. Informationen darüber, wer solche Leistungen anbietet, sollen verfügbar sein. Der Weg zum Leben für die Kinder führt über die Mütter in Not. Das Hilfesystem steht ihnen mit Rat und Hilfe zum Leben zur Seite, aber wir sollten ihnen zugestehen, dass sie sich auch unabhängig davon, z.B. bei einem Arzt ihres Vertrauens informieren. Zugleich sollten wir nicht unterstellen, dass jeder Arzt, der Abbrüche vornimmt, sich dies leicht macht und nur auf seinen geschäftlichen Vorteil bedacht ist.

Der jetzt gefundene Kompromiss ist einer aufgeklärten Gesellschaft würdig, die die Schwächsten schützt und zugleich Frauen in Not ernst nimmt, aufklärt und nach Kräften unterstützt.“

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag