Berlin, 30. November 2018: Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz zum weiteren Ausbau der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer beschlossen. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte, es gehe insbesondere darum, denjenigen Beschäftigten die Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die durch fortschreitende Automatisierung vom Strukturwandel betroffen sind. „Unser Ziel ist die Sicherung des bestehenden Fachkräftepotentials und die vorausschauende Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Mit dem Gesetz wollen wir es einfacher ermöglichen, die Qualifikationen von Beschäftigten durch Fortbildungen zu erneuern, berufliche Aufstiege oder – wenn nötig – auch Umstiege zu fördern. Darüber hinaus werden auch Menschen, die einen Engpassberuf anstreben davon profitieren können“, so Zimmer. Die Bundesagentur für Arbeit übernehme gestaffelt nach Betriebsgröße Teile der Weiterbildungskosten und gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt; den Rest finanziert der Arbeitgeber. Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte werde unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht.

Darüber hinaus werden die Anspruchsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gängiger gemacht. „Bislang mussten Erwerbstätige innerhalb von 24 Monaten zwölf Monate arbeiten, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Mit Beschluss des Gesetzes sind Erwerbstätige ab 2019 bereits anspruchsberechtigt, wenn sie innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Daneben haben wir beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 von 3,0 Prozent insgesamt um 0,5 auf 2,5 Prozent zu senken. Diese Entlastungen kommen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zugute“, betonte Zimmer abschließend.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag