Berlin, 17. Januar 2019: Am heutigen Donnerstag wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft in unseren Städten in erster Lesung beraten. Ziel sei es, die individuelle Mobilität in unseren Städten zu erhalten und Fahrverbote in Städten künftig zu verhindern. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte: „Wir regeln, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Daher stellen wir klar, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert auch ohne Fahrverbote eingehalten werden kann. Wir halten fest, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Diesel-PKW mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von derartigen Fahrverboten ausgenommen sind.“

Die Verbesserung der Luftqualität sei ein zentrales umweltpolitisches Ziel der Koalition. So erklärte Zimmer, dass es gelungen sei, die Stickoxidbelastung von 1990 bis 2016 um rund 60 Prozent zu senken. „Die europäischen Grenzwerte gelten und müssen überall erreicht werden. Daran wird nicht gerüttelt. Aber Fahrverbote sind ein erheblicher Eingriff in das Leben und die Wirtschaft unseres Landes. Die Menschen müssen mobil bleiben. Davon hängen Existenzen ab. Deshalb wollen wir das Bundesimmissionsschutzgesetz anpassen. Denn es ist sinnvoll, dass dort, wo die Stickoxid-Grenzwerte infolge bereits ergriffener Maßnahmen in absehbarer Zeit erreicht werden, sehr genau abgewogen werden muss, ob Fahrverbote tatsächlich verhängt werden sollten. In diesen Fällen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden“, bekräftigte Zimmer abschließend.

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