In der heutigen Ausgabe der Londoner Times beziehen die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und Grünen sowie Vertreter wichtiger Interessensverbände und Unternehmen in einem offenen Brief deutlich Position für einen Verbleib des Vereinigten Königreiches in der EU.

Dazu Bettina M. Wiesmann (CDU), Bundestagsabgeordnete für Frankfurt und Berichterstatterin für Europathemen im Verteidigungsausschuss: "Die Ereignisse dieser Woche haben gezeigt: Das Vereinigte Königreich ist ohne gemeinsame Perspektive auf seinen weiteren Weg. Die Schwierigkeiten eines verträglichen Austrittsabkommens sind allzu offensichtlich. Es droht die Spaltung dieser so klugen Nation, wenn nicht ein tiefer gehendes politisches Chaos."

Wiesmann, die immer wieder an den Kundgebungen von "Pulse of Europe" in Frankfurt am Main teilnimmt, erklärt: "Das übrige Europa der 27 hat in den Verhandlungen zum Austrittsabkommen eine beeindruckende Konsequenz und Geschlossenheit bewiesen. Die Hand bleibt ausgestreckt, aber unsere Spielregeln müssen gelten. Dass die Spitzen von Union, SPD und Grünen öffentlich in der heutigen Ausgabe der Londoner Times an die britische Führung appellieren, aus der verfahrenen Lage einen echten Ausweg nach vorn zu wählen, ist der Situation angemessen: ein letztes Zeichen der Ermutigung, zur Vernunft zurückzukehren. Fehler werden begangen, von allen und überall, auch durch Politiker. Schlimm ist, wenn die Kraft fehlt, sie zu korrigieren."

Am 23. Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit der Briten für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Seither haben die Verhandlungen zum Austritt zwischen der EU und Großbritannien, aber auch innerhalb Londons zu schwierigsten Diskussionen geführt, konnten aber vor kurzem mit der Vorlage eines Austrittsabkommens abgeschlossen werden.

"Keine Wahl soll so oft wiederholt werden, bis das Ergebnis schmeckt. Dennoch: Angesichts der massiven im Austrittsprozess zutage getretenen Schwierigkeiten für die nahe und fernere Zukunft ist es gut vertretbar, die britischen Bürgerinnen und Bürger abermals zu ihrem Willen zu befragen. Wenn viel für eine neue Beurteilungsgrundlage der Lage spricht, ist es zulässig, diese Neubewertung auch vorzunehmen", schließt Wiesmann.

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