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Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen viel über Zuwanderung von Fachkräften gesprochen, und ich bin froh, dass wir heute auch einmal darüber sprechen, wie wir die Langzeitarbeitslosen besser fördern. Ich fände es seltsam, wenn wir nur den Blick ins Ausland wenden, aber die Potenziale vor Ort nicht erschließen. Deswegen ist der Gesetzentwurf richtig, und er kommt zur richtigen Zeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Gesetzentwurf - auch das ist richtig - ist nicht vorrangig darauf angelegt, unser Fachkräfteproblem zu lösen. Der neu geschaffene § 16e SGB II kann dazu vielleicht einen kleinen Beitrag leisten; denn hier ist die Integration in den Arbeitsmarkt das Ziel. Und so mancher hatte - so beschrieb es mir jüngst ein Mitarbeiter eines Jobcenters - schon in einer Maßnahme ein ganz persönliches Erweckungserlebnis. Er fand Spaß an der Arbeit, war engagiert, bildete sich weiter, schöpfte wieder neue Lebensfreude. Genau das ist es, meine Damen und Herren: Arbeit integriert; sie gehört zum Leben in unserer Gesellschaft. Deswegen heißt das Gesetz auch völlig zu Recht Teilhabechancengesetz.

Der für mich wichtigste Teil ist das neue Instrument des § 16i SGB II. Hier steht die Integration in den Arbeitsmarkt nicht im Vordergrund, sondern die Möglichkeiten der Teilhabe durch Arbeit. Wer keine Arbeit hat, ist häufig auch gesellschaftlich und sozial isoliert. Arbeitslosigkeit macht keinen Spaß, sondern ist eine Belastung sowohl für den Arbeitslosen selbst als auch für seine Familie. Und gerade die Familien nehmen wir besonders in den Blick, oder - technischer ausgedrückt -: die Bedarfsgemeinschaften.
Wir sehen in dem neuen Instrument des § 16i SGB II eine Möglichkeit, diese Bedarfsgemeinschaften zu stabilisieren und vielleicht zu verhindern, dass sich Leistungsbezug vererbt. Wir investieren also gewissermaßen in die Zukunft. Über fünf Jahre gefördert zu werden,

(Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum 5 Jahre?)

ist eine große Chance für die Bedarfsgemeinschaft, einen - verzeihen Sie mir den Ausdruck - Spurwechsel hinzubekommen in die Erwerbstätigkeit, einen geregelten Arbeitsalltag, in dem auch Schule und Bildung wieder zu ihrem Recht kommen. Über fünf Jahre gefördert zu werden, ist auch ein großer Vertrauensvorschuss seitens des Zuschussgebers und seitens der Betriebe, die eine solche Verpflichtung übernehmen; der Kollege Cronenberg hatte es erwähnt.

Deswegen sind aus meiner Sicht zwei Dinge ganz besonders wichtig: Erstens. Eine solch lange Verpflichtung kann ich nicht mit einem Langzeitarbeitslosen eingehen, der sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt. Der Erfolg muss gewollt sein - von allen Beteiligten. Deswegen erscheint mir persönlich Freiwilligkeit hierbei wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Es ist gut, dass wir eine solche Maßnahme mit einem sehr engen Coaching begleiten, das alle Aspekte des Lebens umfasst. Ich fände es schön, wenn wir dies in andere Rechtskreise einbeziehen könnten, vor allen Dingen in die Kinder- und Jugendhilfe. Dafür müssten wir auch über Erleichterungen beim Datenschutz sprechen. Ich glaube aber, es lohnt sich, hier noch einmal nachzudenken und den Menschen eben nicht nur mit dem Blick auf den Arbeitsmarkt zu coachen, sondern auch mit Blick auf familiäre und sonstige Problemlagen. Es braucht gerade in Bedarfsgemeinschaften häufig einen ganzheitlichen Ansatz.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen möchte ich festhalten: Wir sprechen hier über Instrumente; diese kann man so oder so ausgestalten.

(Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Ich kann die Zugangsvoraussetzungen so oder so definieren, würde sie vielleicht aber bei Bedarfsgemeinschaften anders fassen als bei Menschen, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ich kann mich über ein vorgelagertes und ein nachgelagertes Coaching unterhalten. Meine Grundhaltung dazu ist: Je mehr Freiräume wir vor Ort bei den Entscheidungsträgern und ihren Klienten schaffen, desto besser ist es.

Gute Gesetzgebung ermöglicht, aber reguliert nicht am wirklichen Leben vorbei. Das wäre zumindest mein Verständnis von Subsidiarität - ein Hilfestellungsgebot, kein Regulierungsexzess. Ich jedenfalls habe das Vertrauen in die Mitarbeiter vor Ort, dass sie damit verantwortungsbewusst umgehen.

(Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich auch!)

Meine Damen und Herren, Arbeit ist immer besser als voraussetzungslose Bezuschussungen der Lebensführung durch den Staat. Insofern zeigt sich mit diesem Gesetzentwurf auch eine Grundphilosophie der Großen Koalition. Wir wollen Menschen die Chance geben, sich selbst zu ermöglichen, durch Hilfestellungen, durch Unterstützung, durch Arbeit, durch Anerkennung. Wir wollen die Selbstverantwortung stärken, und wir trauen den Menschen etwas zu - auch den Langzeitarbeitslosen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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