Das Bundeskabinett hat im Oktober den Beschluss „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ gefasst. Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber nahm in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung an der Sitzung im Bundeskanzleramt stellvertretend für Verteidigungsministerin von der Leyen teil.

Tauber, der sich bereits seit vielen Jahren für ein deutsches Einwanderungsgesetz einsetzt, begrüßt die Eckpunkte als wichtigen Rahmen für eine zukünftige Gesetzgebung:

„Ich freue mich, dass wir nun in Deutschland endlich über ein Einwanderungsgesetz sprechen. Das vorgelegte Eckpunktepapier bildet eine wichtige Grundlage für die parlamentarische Diskussion im Deutschen Bundestag. Gleichzeitig gibt es in einigen Bereichen aus meiner Sicht noch Nachbesserungsbedarf.“

Mit Blick auf die Steuerung fordert Tauber die Miteinbeziehung des Faktors „Integrationswilligkeit“ in den Auswahlprozess neben Kriterien wie Bildung, Sprache und Qualifikation. Mit Blick auf die Höhe des Bedarfs an Fachkräfteeinwanderung in Deutschland, braucht es nach Meinung von Tauber zudem eine jährliche Festlegung:

„Gerade vor dem Hintergrund der schon heute bestehenden großen Bedarfsunterschiede zwischen ländlichem Raum und städtischen Ballungsgebieten sollte man der jährlichen Festlegung folgende Kriterien zugrunde legen: Regionale Erfordernisse auf dem Arbeitsmarkt, Mangelberufe, Regionale Demographie, Arbeitslosigkeit, Lehrstellenmarkt sowie die wirtschaftliche Lage.“

Zur gezielten Anwerbung von Fachkräften bedarf es nach Ansicht Taubers eines internationalen Marketingkonzeptes, um über Einwanderung nach Deutschland zu informieren und gezielt zu werben. Tauber plädiert hierbei für die Schaffung von Einwanderungsbüros und die Etablierung von Einwanderungs-Attachés in den Botschaften ausgewählter Länder.

Zu einer gelungenen Integration gehört laut Tauber zudem der Nachzug von Familien der Einwanderer sowie die deutsche Staatsbürgerschaft als lohnendes und erreichbares Ziel.

„Integration funktioniert nicht ohne die Familie. Deshalb muss Einwanderern der Nachzug von Ehepartner und Kindern erleichtert werden. Man darf nicht die gleichen Fehler wie in den Siebzigerjahren machen und die „Gastarbeiter“ auf ihre Arbeitskraft reduzieren. Wenn jemand auf Dauer hier lebt und dazugehört, sollten wir zudem endlich anfangen, diese Menschen als das zu sehen, was sie sind: Nämlich Landsleute.“

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