Wetterauer Bundestagsabgeordneter wird Umgang mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung untersuchen.

In der zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden heute die Mitglieder benannt. Als eines von drei ordentlichen Mitgliedern wird der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss vertreten. Für den gebürtigen Ober-Wöllstädter und erfahrenen Verwaltungsjuristen ist es die erste Teilnahme an einem Untersuchungsausschuss: „Ich freue mich über das Vertrauen meiner Fraktion und werde meine juristische Expertise und die Erfahrung aus meiner Tätigkeit am Hessischen Rechnungshof in die Beratungen einbringen. Wichtig ist, dass die durch den Bundesrechnungshof erkannten Mängel im Verwaltungshandeln vom Bundesverteidigungsministerium bereits abgestellt worden sind. Trotzdem ist es das gute Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Untersuchungsauftrag bietet auch die Chance, die Notwendigkeit der Beratertätigkeit in Bundesministerien nochmals ausführlich zu erläutern und den einen oder anderen Medienbericht zu versachlichen. Dabei sind wir uns mit den Oppositionsvertretern einig, dass wir die Arbeit des Untersuchungsausschusses möglichst transparent stattfinden lassen wollen. So soll die Vernehmung der Zeugen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung erfolgen.“

Untersuchungsauftrag

Der Verteidigungsausschuss hat sich am Mittwoch, 30. Januar 2019, auf Antrag der Fraktionen der FDP, Die Linke sowie von Bündnis 90/Die Grünen als Untersuchungsausschuss eingesetzt. Sein Auftrag ist es, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aufzuklären. Anlass der Untersuchung sind Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung derartiger Leistungen. Die Vorgänge sollen unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten geprüft werden. Ferner sollen die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung untersucht werden.

Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss

Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Deutschen Bundestages, der sich selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes regelt dieses außergewöhnliche Recht, das auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder umgesetzt werden kann. Der Untersuchungsausschuss kann insbesondere Akten anfordern sowie Zeugen und Sachverständige vernehmen. Die Zeugenvernehmungen werden im Rahmen öffentlicher Sitzungen stattfinden, soweit das öffentliche Interesse oder der Beweisgegenstand nicht den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag