Einen praktischen Hinweis für alle Menschen in Hanau und Region, die dauerhaft mehrere Medikamente einnehmen müssen, hat die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert (CDU) parat. Seit dem 1. Oktober 2016 besteht für alle gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten Anspruch auf Erstellung und Ausgabe eines individuellen Medikationsplans in Papierform durch den behandelnden Arzt. Dies gilt für alle Patientinnen und Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig und dauerhaft anwenden. Wie die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert, erläutert, steht bei dieser Neuerung die Verbesserung der individuellen Therapie im Mittelpunkt: "Therapiesicherheit ist das Stichwort. Durch die Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016 werden für Patientinnen und Patienten und alle behandelnden Ärzte die Überprüfbarkeit und damit die Sicherheit der Medikamentengabe und damit der Therapie erhöht", ist Dr. Katja Leikert überzeugt. 

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. Für Leikert, die dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages angehört, stellt der Medikationsplan einen wichtigen Baustein dar, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern. "Für ältere sowie chronisch und mehrfach erkrankte Menschen kann der Medikationsplan eine große Hilfe sein. Aber auch für Ärzte und Apotheker ist mit dem Nachweis sofort ersichtlich, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.

Als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Thema eHealth ist es Dr. Katja Leikert besonders wichtig, auf den nächsten Schritt hinzuweisen: "Ab 2018 soll der Medikationsplan auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Durch das vom Deutschen Bundestag beschlossene E-Health-Gesetz wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte zum konkreten Nutzen für die Patienten anzuwenden." Die Gesundheitskarte wird damit eine erweiterte Anwendung erhalten. Leikert sieht darin eine konkrete Verbesserung für alle Patientinnen und Patienten. "Bei einem Arztwechsel oder in einer Notfallsituation können diese wichtigen Daten in der Zukunft einfach ausgelesen und berücksichtigt werden", erklärt die Bundespolitikerin die Auswirkungen. Der seit diesem Monat für gesetzlich Krankenversicherte geltende Anspruch auf den schriftlichen Medikationsplan sei dabei das erste sichtbare Anzeichen einer Verbesserung, die sich ab 2018 durch die Aufnahme der Daten auf die persönliche Gesundheitskarte fortsetzen wird. 

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag