Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Internationalen Kriminalität und des Islamismus muss noch intensiver werden

Gemeinsam mit einigen Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion war jetzt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer zu Besuch im Bundeskriminalamt in Wiesbaden, wo sie von Präsident Holger Münch und seinen Experten über die aktuelle Lage informiert wurden. Einig waren sich die CDU-Abgeordneten im Anschluss darüber, dass die Vorschläge des BKA umgesetzt werden müssen, die deutlich in die Richtung gehen, eine europäische Austauschplattform über Europol zu entwickeln, wobei Europol verstärkt eine koordinierende Rolle übernehmen sollte, auch im Hinblick auf Standardisierung, die Entwicklung einer Forensik-Cloud und die Verbesserung des Informationsmanagements.

Aus Sicht der CDU-Abgeordneten sei ein Ausländerzentralregister zwingend notwendig, auf das alle sicherheitsrelevanten Behörden unmittelbaren Zugriff haben müssen, um Fahndung, Recherche und Festnahme zu erleichtern, effizienter zu gestalten und um Dopplungen zu vermeiden. Dies sei natürlich eine politische Frage. Losgelöst davon gelte es, bei Terroranschlägen wechselseitig sofort alle verfügbaren Daten auszutauschen und die Europolpartner zu informieren. Aktuell habe man in Deutschland rund 770 islamistische Gefährder auf dem Radar. Eine große Herausforderung. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), das unterschiedliche Behörden vernetzt, sei dabei ein sehr guter Ansatz. Gleichwohl sei zu überlegen, ob man nicht im Bundeskriminalamt eine Islamismus-Abteilung einführe, um ganz gezielt mit anderen Ländern diesbezüglich kooperieren zu können.

Zwingend notwendig sei es aus seiner Sicht, so Hans-Jürgen Irmer, dass Verwaltungsgerichte, bevor sie die Frage der zulässigen Abschiebung von Asylbewerbern, Straftätern oder Terrorismusverdächtigen entscheiden, verbindlich eine Lagebeurteilung entweder über das BKA oder über den BND einholen, die dann aber auch eine verpflichtende Grundlage der Beurteilung eines Falles ist. Es könne nicht sein, dass Richter an einem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, wie am Beispiel von Sami A., erklären, dass diesem in Tunesien Folter drohe, obwohl die Fachleute genau das Gegenteil erklären.

„Hier muss es eine Pflicht zur Einholung entsprechender Bewertungen bei Dienststellen geben, die davon etwas verstehen. Ansonsten führt dies zu sehr individuellen, um nicht zu sagen willkürlichen Urteilen. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, dass für solche Fälle die Einholung von Stellungnahmen vorgeschrieben wird, die dann aber auch von den Gerichten zu akzeptieren sind“, so Irmer.

Die CDU-Abgeordneten dankten den BKA-Spezialisten für ihre sehr beeindruckenden Ausführungen und sagten dem Präsidenten und seiner Behörde, die in den nächsten Jahren um weitere 2000 Mitarbeiter aufgestockt wird, ihre uneingeschränkte Unterstützung zu.

Bildunterschrift:

MdB Hans-Jürgen Irmer (2.v.r.) und seine Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion im Gespräch mit Holger Münch (re.), dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes.

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