Berlin, 14. Dezember 2018: Zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann, zuständige Berichterstatterin im mitberatenden Familienausschuss: “Hinter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich ein wichtiger rechtlicher Schritt auf dem Weg zu einem selbstverständlichen und respektierten Dasein intersexueller Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober vergangenen Jahres vom Gesetzgeber verlangt, bis Ende 2018 einen positiven Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen - die durch ihre Geschlechtsmerkmale weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugerechnet werden können - im Personenstandsrecht einzuführen. "Ich bin froh, dass wir mit Sachverstand und mit der Bereitschaft zum Kompromiss nun eine Lösung gefunden haben, die die Mehrheit des Bundestags überzeugt hat", führt Wiesmann aus. "Noch heute leiden viele Betroffene und ihre Familien unter den Folgen falschen Umgangs mit Kindern, die bei der Geburt oder später im Zuge der Pubertät weder eindeutig männlich noch weiblich sind. Das hat jetzt hoffentlich ein Ende. Auch wenn nur etwa jedes 500. Kind der intersexuellen Variante zuzuordnen ist, so sind das gleichwohl etwa 160.000 Menschen, die sich als männlich, weiblich, divers oder ohne Eintrag eintragen lassen können. Das bringt eine echte Entlastung für intersexuelle Kinder und ihre Eltern, denn die Kinder sind nicht mehr dem Konflikt zwischen schriftlich attestierter Zuordnung und eigenem unklaren Empfinden ausgesetzt."

Die Koalition habe bei der Überarbeitung des Regierungsentwurfs einen guten Kompromiss gefunden, so die Familienpolitikerin weiter. “Der Geschlechtseintrag ins Geburtenregister ist die einzige rechtlich valide Bestimmung, auf der eine Vielzahl von Regelungen und Ansprüchen basieren - in der Familien- und Gleichstellungsgesetzgebung, im Versicherungswesen und an vielen anderen Stellen. Unser Rechtssystem braucht diesen Eintrag, und er muss ernsthaft und verlässlich erfolgen. Zugleich muss die ohnehin spezielle und oft sehr belastende Lebenssituation intersexueller Menschen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das tun wir, indem wir in Ausnahmefällen, wenn das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung unmöglich oder unzumutbar ist, an ihrer Stelle eine eidesstattliche Versicherung über die Intersexualität zulassen."

Zur Kritik an dem Gesetz bemerkt Wiesmann: "Es ist richtig, dass wir mit diesem Gesetz keine positive Regelung für transsexuelle Menschen verabschiedet und auch nicht die noch praktizierten operativen Korrekturen am Geschlecht intersexueller Kinder untersagt haben. Dies würde ja auch nicht in das Personenstandsrecht gehören. Dieser zweite Schritt ist notwendig, und er muss gut gestaltet werden. Gerade am Transsexuellengesetz von 1980 sehen wir, dass ein zu schnell und mit wenig Sachverstand gestricktes Gesetz leicht in rechtlichen Auseinandersetzungen auseinandergenommen werden kann. Die Folge: Es gibt heute fast keine gültige Regelung für ein würdiges, selbstbewusstes Leben transsexueller Menschen in Deutschland. Das möchte die Koalition schnellstmöglich ändern. Bei der Novellierung des Transsexuellenrechts müssen weitere Gesetze geändert werden, etwa im Abstammungsrecht, es muss geklärt werden, wie gewollte medizinische Behandlungen finanziert werden, und es muss geklärt werden, ob die Bundesländer z.B. für Beratungsleistungen einzubeziehen sind. Diese Reform muss jetzt in Angriff genommen werden, damit sexuelle Minderheiten in unserer Gesellschaft selbstverständlich, in Würde und Respekt leben können."

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