Berlin, 11. Dezember 2018: Die Kinderkommission des Bundestags setzt sich dafür ein, dass Kinder künftig mehr Sicherheit haben, wenn sie von Familiengerichten angehört werden. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen eine verbindliche und hochwertige Qualifizierung erhalten. "Zu oft, das haben die Expertengespräche der Kinderkommission ergeben, erhalten Kinder nicht die ihnen eigentlich zustehende Unterstützung. Wenn sie zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden sollen, wenn es um Unterhaltsregelungen geht oder wenn sie zu Gewalt- und Missbrauchstaten befragt werden: Häufig können sie ihren Willen nicht bekunden oder werden in ihren Äußerungen nicht ernst genommen. Das wollen wir ändern", so die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann, unter deren Vorsitz die Kinderkommission jetzt ihre Stellungnahme zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren verabschiedet hat.

"Ich bin meiner Kollegin und den Kollegen aller Fraktionen in der Kinderkommission sehr dankbar für die fruchtbaren Diskussionen und Mitwirkung, so dass wir trotz der Kürze der Zeit eine von allen gemeinsam getragene Stellungnahme erarbeiten konnten. Ich danke auch den Sachverständigen unterschiedlicher Professionen und den betroffenen Kindern und Jugendlichen, die mit ihrer Sachkenntnis und ihren Erfahrungen die Stellungnahme auf eine feste Grundlage gestellt haben", ergänzt die Abgeordnete.

"Ich bin sicher, wir werden erreichen können, dass Vorfälle von fehlendem Schutz von Kindern und Jugendlichen, über die in den letzten Jahren die Medien berichteten, sich nicht mehr wiederholen. Kinder müssen vor Misshandlung und Missbrauch geschützt werden. Sie müssen aber auch gehört werden, wenn es um sie unmittelbar betreffende Entscheidungen geht, sei es bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts, sei es bei der Herausnahme aus Familien oder aus Einrichtungen der Jugendhilfe. Ich bin froh, dass die Koalition sich vorgenommen hat, hier Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht nicht an, dass ausgerechnet in Kindschaftssachen die Qualifizierungsanforderungen sowohl bei Richtern als auch bei Sachverständigen und den die Kinder begleitenden Verfahrensbeiständen sehr niedrig sind. Hier muss dringend nachgebessert werden", ist Wiesmann überzeugt.

Die Familienpolitikerin fügt hinzu: "Ich weiß, eine verpflichtende Qualifizierung von Familienrichtern ist aufwändig für die Landeskassen. Aber der langfristige Schaden, wenn unter den jährlich 340.000 Kindschaftsverfahren an deutschen Familiengerichten zu viel schief läuft, ist viel größer. Familiengerichtliche Verfahren sind enorm konfliktbehaftet und gerade für Kinder und Jugendliche oft außerordentlich belastend. Deshalb fordern wir nicht zuletzt mehr Transparenz, damit die Betroffenen verstehen, was und warum das Gericht etwas tut. So können wir erreichen, dass die Rechte der Kinder auch vor Gericht gewahrt werden."

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