Berlin/Frankfurt am Main, 12. Februar 2019

Bettina M. Wiesmann MdB: „Kinder zum Kriegsdienst zu zwingen, ist ein Kriegsverbrechen. Dagegen habe ich heute ein Zeichen gesetzt. Der Einsatz von Kindersoldaten in der Welt darf nicht hingenommen werden -, Behauptungen, auch in Deutschland würden diese Kinderrechte verletzt, aber ebensowenig!“

Der internationale Red Hand Day ist der jährliche Tag des Gedenkens an das Schicksal von Kindern, die zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dazu nimmt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU) Stellung:

„Mit vielen meiner Abgeordnetenkollegen und Mitarbeitern des Bundestages habe ich mich heute gegen diese besonders menschenverachtende Form des Kindesmissbrauchs gewandt. Als Mitglied der Kinderkommission des Bundestags trage ich auch in diesem Jahr die Initiative zu dieser Aktion mit. Kinder sollen überall in der Welt in Frieden und bei ihren Familien aufwachsen können, statt in Kriegen und Bürgerkriegen als Soldaten furchtbaren Gefahren ausgesetzt zu sein und selbst Menschen töten zu müssen.

Die Vereinten Nationen haben erreicht, dass heute vor 17 Jahren das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention in Kraft getreten ist, welches weltweit den Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Soldaten verbietet. Die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren gilt seitdem als Kriegsverbrechen. Minderjährige dürfen nicht gegen ihren Willen eingezogen werden oder an Kampfhandlungen teilnehmen müssen.

Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet, denn wir wollen nicht akzeptieren, dass immer noch weltweit schätzungsweise eine Viertelmillion Kinder entführt und zum Kriegsdienst mit der Waffe oder zum Selbstmordattentat gezwungen werden.

In Deutschland ist es selbstverständlich verboten, dass Jugendliche Dienst mit der Waffe leisten oder gar an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Es ist lediglich erlaubt, Siebzehnjährige zur Ausbildung in die Bundeswehr aufzunehmen, wenn sie selbst es wollen und ihre Eltern zustimmen; in diesen Fällen greifen weitreichende Vorschriften des Jugendschutzes. Bewaffneten Dienst, auch Wachdienst leisten dürfen diese jungen Soldaten erst, wenn sie volljährig sind.

Es ist falsch und unverantwortlich, wie es immer wieder geschieht, die Rekrutierung von Siebzehnjährigen in Deutschland in die Nähe von Kindesmissbrauch durch Kriegsdienst zu rücken. Wer solche Unwahrheiten behauptet, unterminiert die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats und beschädigt das Ansehen unserer Bundeswehr, die ein Garant für Freiheit, Sicherheit und eben diesen Rechtsstaat ist - und die zudem als Parlamentsarmee nur im Rahmen des vom Bundestag gesetzten Auftrags agiert.“

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